Vermittlung eigenständig tätiger polnischer SHK-Subunternehmen bei Kapazitätsengpässen im Wohnungsbau und Gewerbe.
Direkter Werkvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem ausführenden Subunternehmen.
Klare Leistungsbeschreibung. Klare Verantwortlichkeiten.
Keine Arbeitnehmerüberlassung.
Keine Eingliederung in Ihre betriebliche Organisation.
Leistungsbereiche: Sanitär-Rohinstallation · Heizungsinstallation · Strangsanierung · Badmodernisierung.
Unsere Vermittlung richtet sich an Sanitär- und Heizungsbetriebe, die:
Geeignet für Betriebe, die zusätzliche Ausführungskapazität benötigen – ohne Veränderung ihrer betrieblichen Organisation.
Wir treten ausschließlich als Vermittler auf.
Die Vertragsbeziehung besteht direkt zwischen Ihrem Unternehmen und dem ausführenden Subunternehmen.
Wir sind nicht Vertragspartei im Werkvertrag und übernehmen keine operative Projektsteuerung.
Die Leistungen werden auf Grundlage eines Werkvertrags mit klar definierter Leistungsbeschreibung erbracht.
Das Subunternehmen arbeitet eigenständig und organisatorisch unabhängig.
Keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.
Ihr Unternehmen behält Bauleitung und Weisungsbefugnis im Rahmen der vereinbarten Leistungsdefinition.
Das Subunternehmen trägt die unternehmerische Verantwortung für die eigene Leistungserbringung.
Keine Eingliederung in Ihre betriebliche Organisation.
Keine Scheinselbstständigkeit.
Breites Netzwerk qualifizierter SHK-Subunternehmen Erfahrene Fachbetriebe mit Projekterfahrung im Wohnungsbau und Gewerbe.
Teams ab 2 Personen einsatzbereit.
Erfahrung im grenzüberschreitenden Projekteinsatz Strukturierte Organisation von Werkverträgen innerhalb der EU.
Planbare Zusammenarbeit.
Rechtssichere B2B-Struktur
Zusammenarbeit im klar definierten Werkvertragsmodell.
Keine Arbeitnehmerüberlassung.
Klare Leistungsabgrenzung.
Transparente Vergütung
Klare Kalkulationsgrundlage.
Keine versteckten Kosten.
Schnelle Rückmeldung
Persönliche Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden.
Unverbindlich.
Nach Ihrer Entscheidung erfolgt der direkte Werkvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem ausführenden Subunternehmen.
Der Leistungsumfang wird klar definiert.
Wir treten ausschließlich als Vermittler auf.
Zusammenarbeit im Werkvertragsmodell.
Keine Arbeitnehmerüberlassung.
Unternehmerische Eigenverantwortung des Subunternehmens.
Klare Leistungsabgrenzung.
Das Subunternehmen startet gemäß vereinbartem Leistungsumfang.
Ihr Unternehmen behält die Projektleitung und Weisungsbefugnis im Rahmen der Leistungsdefinition.
Wir bleiben Ansprechpartner für organisatorische Abstimmungen.
Erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung mit:
Referenzen aus erfolgreich realisierten Projekten im Wohnungs- und Gewerbebau.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7–14 Tagen Vorschläge geeigneter SHK-Subunternehmen.
Bei kurzfristigem Bedarf prüfen wir die aktuelle Verfügbarkeit im Netzwerk umgehend.
Nein.
Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich im Rahmen eines klar definierten Werkvertrags.
Es liegt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG vor.
Die Struktur ist eindeutig geregelt:
Keine arbeitsrechtliche Eingliederung in Ihre betriebliche Organisation.
Unsere Partner übernehmen ausführende SHK-Leistungen im Wohnungs- und Gewerbebau, z. B.:
Die konkreten Leistungen werden vertraglich definiert.
Die Kommunikation erfolgt in der Regel auf Englisch.
Teilweise bestehen Deutschkenntnisse.
Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Projektstruktur.
Die Vergütung richtet sich nach:
Transparente Kalkulationsgrundlage. Keine versteckten Kosten.
Ja.
Die Subunternehmer verfügen über: